Kooperationsvertrag

  
Die beiden selbständigen evangelischen Kirchengemeinden Des Guten Hirten und Friesenheim haben in einem Vertrag festgehalten, warum sie als Kooperationspartnerinnen zusammenarbeiten. Der Kooperationsvertrag beschreibt Art und Arbeitsfelder der Zusammenarbeit, ihre Gremien und Entscheidungswege.